Organisatorisches

Für eine logopädische Therapie ist eine ärztliche Verordnung nötig.  Diese kann der Hausarzt, Kinderarzt, HNO Arzt, Neurologe, Kieferorthopäde oder die Klinik ausstellen.

Ich verfüge über einen Direktverrechnungsvertrag mit der ÖGK, der BVAEB, der SVS und dem Land Tirol. Die Abrechnung erfolgt, so wie bei einem Kassenarzt, direkt mit der Sozialversicherung. Bei Kindern und Versicherten der ÖGK fällt kein Selbstbehalt an.


Ich bin auch Netzwerkpartnerin im Rahmen des Schlaganfallpfades und verfüge über den Neuro-Reha-Vertrag, in diesen Fällen entstehen bei bewilligter Verordnung keine Kosten für die logopädische Therapie.


Die Therapie erfolgt entweder Einzeltherapie in der Praxis oder wenn nötig als Hausbesuch, dieser muss auf der ärztlichen Verordnung vermerkt sein.


 






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